Modellraketen Flugtag Niederrhein, NRW, Deutschland
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Modellraketen

 

BAM-Ausnahmebewilligung 

Für den Modellraketen Flugtag Niederrhein (MFN) wird bei der IMR von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung eine Ausnahmebewilligung nach §5 Abs. 3 SprengG beantragt. Damit können auch in Deutschland nicht zugelassene ausländische Motoren (z.B. AeroTech, Cesaroni) und Zünder unter Aufsicht und mit bestimmten Auflagen, legal geflogen werden.

Diese Bewilligung ist eine Ausnahme von der Erfordernis der Zulassung zum Zwecke der Einfuhr, des Verbringens des Überlassens an andere und der Verwendung im Rahmen des Modellraketen Flugtag Niederrhein Treff für Modellraketenmotoren der Klasse T (SprengG) und Anzünder für pyrotechnische Zwecke zum Anzünden der Modellraketenmotoren.

Teilnehmer können damit, ohne die sonst notwendige BAM-Zulassung, Motoren aus dem Ausland, die dort erworben wurden, nach Deutschland mitbringen und sie auf dem MFN fliegen. Die Vorraussetzungen für Teilnehmer, die solche Motoren aus dem Ausland mitbringen und fliegen wollen, sind (Zusammenfassung ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit):

  • Die Motoren und Zünder müssen in ihren Herstellungsländern den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
  • Jeder Teilnehmer muss bei der Anmeldung (spätestens bis 5. Juni 2004) eine Liste der Motoren und Anzünder/Anzündeinrichtungen einreichen
  • Die IMR meldet die Liste der BAM weiter und verschickt eine Bestätigung an die Teilnehmer (für Zoll und Behörden). Die Bestätigung muss jeder Teilnehmer mit sich führen. Es dürfen nur solche Motoren und Zünder mitgebracht werden, die bei der Anmeldung angegeben wurden.
  • Die Motoren und Anzünder sind auf die für den Flugtag erforderliche Menge begrenzt. Die Verwendung ist nur im Rahmen dieser Veranstaltung und nur unter Aufsicht des Veranstalters erlaubt.
  • Nicht verwendete Motoren und Anzünder sind von ausländischen Teilnehmern wieder auszuführen oder am Veranstaltungsort zu vernichten. Die Verwendung bzw. Vernichtung wird vom Veranstalter bescheinigt
  • Die Bewilligung ist alleine eine Freistellung von der Erfordernis der Zulassung. Alle anderen gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt und müssen eingehalten werden, z.B. die gültigen Transportbestimmungen für Motoren!

Mit einer zusätzlich erteilten Aufstiegserlaubnis nach dem Luftrecht können sowohl Motoren unter 20 Gramm (T1) als auch Motoren über 20 Gramm (T2) geflogen werden. Praktisch bedeutet dies eine Genehmigung für alle Modellraketen- und Highpower-Motoren bis zur Zulassungsgrenze für Flugmodelle (25 kg)! 

Wichtig: Wer ausländische Motoren am MFN fliegen will, muss diese im Ausland erwerben oder von einem ausländischen Händler, der am MFN anwesend ist, mitbringen lassen. Wir stellen dazu eine Bestätigung aus, mit der diese Motoren dann legal importiert werden dürfen. Wir können erst dann eine Bestätigung ausstellen, wenn uns eine genaue Motorenliste vorliegt, Blankobestätigungen sind nicht möglich. Bitte daher vorab mit einem ausländischen Händler Kontakt aufnehmen (Händlerliste auf European Model Rocketry). Die Motoren müssen im Ausland nach den dort üblichen Bestimmungen erworben werden und die Transportbestimmungen eingehalten werden. Ein normaler Versand über Paketpost wäre zum Beispiel, da Gefahrengut, nicht erlaubt.

Aus haftungsrechtlichen Gründen ist eine Halter-Haftpflichtversicherung für alle Starter Pflicht! Wer eine gültige Versicherung hat: Bitte Kopie der Versicherungspolice mitbringen! Starter ohne können sich, gegen eine geringe Gebühr, über die IMR Halter-Haftpflichtversicherung temporär für diese Veranstaltung versichern lassen.

Weitere Fragen? Bitte besucht auch unser Forum (Themengebiet Veranstaltungen)!

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